Die Kosten des Mahnverfahrens

Natürlich verursacht das Mahnverfahren Kosten. Für den Erlass eines Mahnbescheides wird die Hälfte der Gebühr nach Kostenverzeichnis zum § 34 Gerichtskostengesetz erhoben. Der Mahnbescheid wird – sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen – erst nach Bezahlung der Gebühr erlassen.

Die Höhe des Streitwertes der Hauptforderung ist Grundlage für diese Gebühr:

Kosten für das Gericht: Kosten für den Rechtsanwalt:
Streitwert bis... in € Gebühr in € ½ Gebühr in €
300,00 25,00 23,00
600,00 35,00 23,00
900,00 45,00 23,00
1200,00 55,00 27,50
... ... ...
410.000,00 2.506,00 1.253,00
440.000,00 2.656,00 1.328,00
470.000,00 2.806,00 1.403,00
500.000,00 2.956,00 1.478,00
Streitwert bis... in € Gebühr in €
300,00 25,00
600,00 45,00
900,00 65,00
1200,00 85,00
... ...
410.000,00 2.506,00
440.000,00 2.760,00
470.000,00 2.878,00
500.000,00 2.996,00
Die Angaben sind vom Stand Mai 2004, entnommen der Anlage 2 zum §34 Gerichtskostengesetz (GKG) und ich gebe keine Gewährleistung für die Richtigkeit der genannten Preise!