Die Kosten des Mahnverfahrens
Natürlich verursacht das Mahnverfahren Kosten. Für den Erlass eines Mahnbescheides wird die Hälfte der Gebühr nach Kostenverzeichnis zum § 34 Gerichtskostengesetz erhoben. Der Mahnbescheid wird – sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen – erst nach Bezahlung der Gebühr erlassen.
Die Höhe des Streitwertes der Hauptforderung ist Grundlage für diese Gebühr:
| Kosten für das Gericht: | Kosten für den Rechtsanwalt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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